Natürlich ist jede und jeder frei, wenn es darum geht zu entscheiden, wer die Kinder betreut. Frauen, die beschlossen haben, für ihre Mutterschaft die Erwerbsarbeit aufzugeben, können im Scheidungsfall aber böse Überraschungen erleben.
Bislang gingen die Gerichte oft davon aus, dass eine geschiedene Mutter, die vorher nicht erwerbstätig war, einen Anspruch darauf hat, ihren bisherigen Lebensstandard weiterzuführen und dass der Ex-Mann und Kindesvater dafür aufzukommen hatte.
Diese Idee mag noch in den Köpfen einiger Frauen existieren, im realen Leben werden nicht erwerbstätige Mütter heute nach der Trennung rasch wieder finanziell auf die eigenen Füsse kommen müssen. Denn die Gerichte gehen mittlerweile davon aus, dass nach einer Scheidung die beiden Ehepartner generell finanziell wieder für sich selbst verantwortlich sind.
Die Zeiten, als eine Ehe für Frauen quasi eine finanzielle Lebensversicherung war, sind also endgültig vorbei.
Dafür werden Männer heute in der Kinderbetreuung stärker in die Pflicht genommen, so kann es vorkommen, dass Männer, die sich während der Ehe in erster Linie um ihre Erwerbsarbeit gekümmert haben, mit der Scheidung mehr Pflichten in der Betreuung ihrer Kinder bekommen.
Frauen tun gut daran, sich in diesen Fragen nicht in falscher Sicherheit zu wiegen.
Die Welt hat sich seit der Zeit unserer Mütter und Grossmütter stark verändert, damit fallen viele alte Zöpfe. Darunter auch die Verpflichtung des Mannes, seiner Frau über die Scheidung hinaus denselben Lebensstandard zu finanzieren.