Group 107 Gewalt – Blog

Rekordjahr an Femiziden in der Schweiz

Alle zwei Wochen stirbt in der Schweiz eine Frau an den Folgen häuslicher Gewalt. Die Zahl der Opfer lag noch nie so hoch. Was macht die Politik?

25. Fünf-und-zwanzig! 25 Femizide per Ende Oktober 2025 in der Schweiz. Das sind schon vier tote Frauen mehr als im ganzen Jahr 2024. Bereits seit 2022 steigt die Zahl der ermordeten Frauen jedes Jahr an. Eine offizielle Statistik existiert allerdings bisher nicht, aber das Rechercheprojekt “Stop Femizid” zählt die Tötungen anhand von Polizei- und Medienberichten.

Eine Möglichkeit, Frauen konkret Unterstützung zukommen zu lassen, ist das Anbieten einer nationalen Helpline. Der Bund gibt dabei lediglich zwei Dinge vor: Die Telefonberatung muss kostenlos sowie rund um die Uhr erreichbar sein. In der Schweiz regelt allerdings jeder Kanton für sich, wie eine solche Hotline betrieben wird. Das Resultat: 26 unterschiedliche Lösungen.

Im Kanton Bern wird nun aber die spezialisierte Opferberatung „AppElle!“ eingestellt. Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, erhalten dort von Fachpersonen Rat und werden bei Bedarf in einer Notunterkunft platziert.

freiwillig engagierte Personen leisten emotionale Erste Hilfe – ohne die fachliche Spezialisierung

Cynthia Ringgenberg

Ursprünglich hätte diese Hotline Ende 2024 durch eine zentrale Telefonnummer für Gewaltopfer ersetzt werden sollen – so will es die Istanbul-Konvention. Im Kanton Bern verzögert sich aber eine kantonale Lösung – und der Kanton hat die bestehende und spezialisierte Hotline «AppElle!» in seiner Planung nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen Frauen künftig auf die Opferhilfe Bern oder die Dargebotene Hand verwiesen werden. Während die Opferhilfe Bern zwar professionelle Beratung anbietet, arbeitet sie nicht ausschliesslich zu geschlechtsbezogener oder häuslicher Gewalt. Bei der Dargebotenen Hand hingegen leisten freiwillig engagierte Personen emotionale Erste Hilfe – ohne die fachliche Spezialisierung, die in akuten Gewaltsituationen entscheidend sein kann.

Das bedeutet: Frauen in akuter Gefahr erhalten künftig nicht zwingend sofort eine spezialisierte Fachperson am Telefon – sondern je nach Kanton eine allgemeine Beratung oder ehrenamtliche Unterstützung.

Was die Schweizer Politik schon getan hat, um Femizide zu vermindern

Untätig war die Schweiz in den letzten Jahren nicht, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dies zeigen folgende Aspekete:

  • Seit 2004 gilt häusliche Gewalt als Offizialdelikt. In akuten Situationen können gewaltausübende Täter weggewiesen und Kontaktverbote verhängt werden.
  • Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 in der Schweiz in Kraft und verpflichtet zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt.
  • Im Juli 2024 trat die Revision des Sexualstrafrechts in Kraft. Damit ist jede sexuelle Handlung strafbar, wenn eine andere beteiligte Person nicht zustimmt («Nein heisst Nein»).
  • Seit 2024 verlieren Frauen ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz nicht mehr, wenn sie sich von einem gewalttätigen Partner trennen. Sie haben Anspruch auf eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung, unabhängig von der Ehe-Dauer oder vom Aufenthaltsstatus des Mannes.

All diese politischen Schritte sind wichtig, aber nicht ausreichend. Wie geht es nun weiter?

Was die Schweiz gegen Femizide tun will

Höchste Priorität hat für den Bundesrat die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Das zeigt sich in der Medienmitteilung zum zweiten Staatenbericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Eine Massnahme ist die Telefonnummer 142 – eine nationale Notrufnummer. Der Start war ursprünglich für November 2025 geplant. Wegen technischen Schwierigkeiten verzögert sich die Betriebsaufnahme der Notrufnummer um 6 Monate und wird voraussichtlich im Mai 2026 bereit sein. Im November 2025 startet die erste nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.

Die SP Schweiz will eine Volksinitiative lancieren, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Sie verlangt unter anderem, dass der Bund jährlich 500 Millionen Franken zur Bekämpfung von Femiziden bereitstellt.

Was muss die Schweiz tun, um die Anzahl Femizide zu reduzieren?

Im Parallelbericht zum zweiten Staatenbericht des Bundesrates kritisiert das Netzwerk Istanbul Konvention die Schweiz bei der Umsetzung der Istanbul Konvention und vergibt ihr eine ungenügende Note. Besonders bemängelt wird im Bericht, dass auf Bundesebene eine verbindliche Gesamtstrategie fehle. Die Umsetzung sei auf verschiedene Akteur:innen verteilt, was zu einem föderalistischen Flickenteppich führe. Je nachdem, in welchem Kanton eine Frau lebt, erhält sie mehr oder weniger Schutz und Unterstützung. In kritischen Fällen bleibt es daher oft dem Zufall überlassen, ob eine Frau in akuten Gewaltsituationen Hilfe findet – fast einem russischen Roulette gleichkommend. Das Netzwerk kritisiert ausserdem, dass für den Schutz von Frauen zu wenig Geld vorhanden ist.

Beispiel Spanien

Spanien nimmt im Kampf gegen Gewalt an Frauen eine Vorreiterrolle ein. Ein Femizid, der sich 1997 in Spanien ereignet hat, brachte Politik und Gesellschaft zum Umdenken. In Spanien gibt es seit 2004 ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen. In diesem Gesetz werden Massnahmen zum Schutz der Opfer vor männlicher Gewalt definiert, zudem werden härtere Strafen für Täter festgelegt. In Spanien existieren seither zudem auch Gerichte, die sich die Thematik der Gewalt an Frauen spezialisiert haben und nur solche Fälle behandeln.

Diese Massnahmen sind ein Erfolg: In Spanien hat sich die Anzahl der Femizide seit 2004 um einen Drittel reduziert – von 72 auf 48 im Jahr 2024. Mit einer Rate von 1 Femizid pro 1 Million Einwohner:innen weist Spanien heute die niedrigste Femizidrate der Welt auf. Die Schweiz verzeichnete im selben Jahr 20 Femizide, was einer Rate von 2,2 Tötungen pro 1 Million Einwohner:innen entspricht – mehr als doppelt so hoch.

Cynthia Ringgenberg ist Autorin bei Geschlechtergerechter


Definitionen

Femizid: Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Es ist eine extreme Form der geschlechtsbezogenen Gewalt.

Feminizid:

Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, unter Einbeziehung struktureller und staatlicher Mitverantwortung. Der Begriff geht über den enger gefassten «Femizid» hinaus, indem er nicht nur das individuelle Verbrechen, sondern auch die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen in den Blick nimmt, die solche Gewalt ermöglichen oder begünstigen. (Quelle: Netzwerk Istanbul Konvention)

Istanbul-Konvention

Völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt schützt. Seit 2018 gilt sie auch für die Schweiz. (Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG)

Netzwerk Istanbul Konvention

Ein Zusammenschluss von unabhängigen Frauenrechtsorganisationen und Gewaltfachstellen. Sie beobachten die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz.

24.11.2025