Die Daten von Fachstellen¹ zeigen, dass die meisten Opfer von Menschenhandel in der Schweiz aus diesen sechs Ländern stammen. Die allermeisten Betroffenen sind Frauen, die mehrheitlich der Prostitution zugeführt und sexuell ausgebeutet werden.
Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind in der Schweiz strafbar. Verurteilungen sind jedoch selten, denn viele Verfahren werden trotz aufwändigen Strafuntersuchungen aus Mangel an Beweisen oder weil die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte, eingestellt.
Menschenhandel, vor allem Frauenhandel für Prostitution, ist in der Schweiz dank grosser Nachfrage ein äusserst lukratives Geschäft, verbunden mit geringen Risiken, dafür verurteilt zu werden.
Eine Ausnahme bildet ein Fall, über den am 16. September im Tages-Anzeiger berichtet wurde² , weil der Fall vor dem Bezirksgericht verhandelt wurde. Es ging dabei um ein Zuhälterpaar, das junge Roma-Frauen aus Ungarn zur Prostitution zwang und wie zahlreiche Freier in Zürich für die sexuelle Ausbeutung von drei dieser Frauen mehrere 100'000 Franken bezahlten und wie das Bezirksgericht Zürich darüber urteilte. Die hohen Umsätze, die mit der Ausnutzung und dem Leid der Frauen erwirtschaftet wurden, kamen nur zu einem kleinen Teil den betroffenen Frauen zugute – dafür lebte das Zuhälterpaar in Saus und Braus.
Neben der Schilderung des Straftatbestands des Menschenhandels und der Verurteilung wegen Zuhälterei berichtete der Tages-Anzeiger, dass im gleichen Zusammenhang auch einer der involvierten Freier verurteilt wurde. Der angeklagte Freier, ein Zürcher Investmentbanker, wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Ausnutzung einer Notlage verurteilt.


