Freier hinter Gittern 4 Prostitution – Blog

Ein verurteilter Freier

Was haben Nigeria, Kolumbien, Ungarn, Rumänien, Brasilien und Kamerun gemeinsam?

Die Daten von Fachstellen¹ zeigen, dass die meisten Opfer von Menschenhandel in der Schweiz aus diesen sechs Ländern stammen. Die allermeisten Betroffenen sind Frauen, die mehrheitlich der Prostitution zugeführt und sexuell ausgebeutet werden.

Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind in der Schweiz strafbar. Verurteilungen sind jedoch selten, denn viele Verfahren werden trotz aufwändigen Strafuntersuchungen aus Mangel an Beweisen oder weil die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte, eingestellt.

Menschenhandel, vor allem Frauenhandel für Prostitution, ist in der Schweiz dank grosser Nachfrage ein äusserst lukratives Geschäft, verbunden mit geringen Risiken, dafür verurteilt zu werden.

Eine Ausnahme bildet ein Fall, über den am 16. September im Tages-Anzeiger berichtet wurde² , weil der Fall vor dem Bezirksgericht verhandelt wurde. Es ging dabei um ein Zuhälterpaar, das junge Roma-Frauen aus Ungarn zur Prostitution zwang und wie zahlreiche Freier in Zürich für die sexuelle Ausbeutung von drei dieser Frauen mehrere 100'000 Franken bezahlten und wie das Bezirksgericht Zürich darüber urteilte. Die hohen Umsätze, die mit der Ausnutzung und dem Leid der Frauen erwirtschaftet wurden, kamen nur zu einem kleinen Teil den betroffenen Frauen zugute – dafür lebte das Zuhälterpaar in Saus und Braus.

Neben der Schilderung des Straftatbestands des Menschenhandels und der Verurteilung wegen Zuhälterei berichtete der Tages-Anzeiger, dass im gleichen Zusammenhang auch einer der involvierten Freier verurteilt wurde. Der angeklagte Freier, ein Zürcher Investmentbanker, wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Ausnutzung einer Notlage verurteilt.


Dass Freier verurteilt werden, geschieht äusserst selten.

Irène Meier

Wie kam es im betreffenden Fall dazu? Das Urteil, das mir auf Verlangen als Autorin für die Plattform Geschlechtergerechter auf Grund des Öffentlichkeitsprinzips zugestellt wurde, zeigt es auf.

Es enthält detaillierte Schilderungen der zahlreichen Straftatbestände. Die betroffenen Frauen mussten gegen ihren Willen zahlreiche sadistische Praktiken über sich ergehen lassen, wie die schockierenden Schilderungen des Urteils belegen.

Diese und zahlreiche andere, nie geahndete Straftaten ereignen sich täglich in Hotels und Appartments in unseren Städten. Dem lukrativen Geschäft des Frauen- und Menschenhandels mit dem Strafrecht beikommen zu wollen, ist eine offensichtlich zu wenig wirksame Methode, um Missstände zu beheben. Aufwändige Strafrechtsverfahren verursachen zudem enorme Kosten bei den Ermittlungsbehörden, den Gerichten, den Anwält*innen etc, die wir alle mit unseren Steuergeldern finanzieren.

Strafverfolgung und auch Opferhilfe bleiben daher notwendig und könnten deutlich verbessert werden. Beide Ansätze greifen aber erst, wenn Opfer bereits ausgebeutet wurden. Wir müssten mehr dafür tun, dass es zu weniger Frauenhandel kommt und dass weniger Frauen in der Prostitution ausgebeutet werden.

Unerklärlich bleibt meiner Meinung nach, weshalb der grösste Hebel zur Reduzierung des Menschenhandels für Prostitution kaum beim Namen genannt wird: Die grosse Nachfrage nach käuflichem Sex und die entsprechend hohen Gewinnaussichten für Mitverdienende. Sie sind der Treiber für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung.

Freier müssten daher für die Konsequenzen ihrer Handlungen mehr Verantwortung übernehmen. Das nennt sich Verursacherprinzip: Die Rechnungen zur Vermeidung, Beseitigung und zum Ausgleich der Folgekosten des Menschenhandels sind von den Verursachenden und nicht von der Allgemeinheit zu bezahlen.

¹ Schweizer Plattform gegen Menschenhandel

² Menschenhandel in Zürich. Wie ein Zuhälterpaar junge Frauen zur Prostitution an der Langstrasse zwang. Autor: René Lagistorfer, publiziert am 16. September 2025, 14:54

Irène Meier ist Autorin bei Geschlechtergerechter


30.12.2025