Für verheiratete Frauen lohnt es sich oft nicht, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Das hiesige Steuersystem orientiert sich an einem traditionellen Familienmodell und geht davon aus, dass die Frau nichts oder nur wenig dazuverdient. Auch ein tiefes Zweiteinkommen wird zum gleichen, meist höheren, Satz besteuert wie das erste.
Seit Jahren diskutiert die Politik über die Abschaffung dieser «Heiratsstrafe» – mit mehr oder minder kreativen Vorschlägen für ein fortschrittliches, zeitgemässes Besteuerungsmodell. Linderung könnte der Zweitverdienerabzug bringen. Weil er seine volle Wirkung bereits bei einem Pensum von 10 bis 15 Prozent erreiche, wirke er faktisch wie die Subvention einer geringen Arbeitsmarktpartizipation von Frauen, schrieb dazu der wirtschaftsfreundliche Thinktank Avenir Suisse.